Hilfen §27 ff SGB VIII

Sozialpädagogische Familienhilfe, Leistungen nach § 31 SGB VIII

Die Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich generell an alle Familien, in denen ein Bedarf an Unterstützung zur Wiederherstellung der Erziehungskompetenz der Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten besteht.

Die Adressat*inn*en der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) sind Personensorge- und Erziehungsberechtigte, deren Erziehungskompetenz wiederhergestellt werden soll und die sich in der Regel zugleich in schwierigen oder belastenden Lebenslagen befinden.

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Leistungen nach § 35 SGB VIII, ggf. i. V. m. § 41 SGB VIII

Die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit erheblichem erzieherischen Bedarf. In ihren Familien ist die Problembelastung außergewöhnlich hoch oder die Auffälligkeiten des Kindes, Jugendlichen/jungen Erwachsenen sind vielfältig und gravierend.

Die INSPE soll die Adressat*inn*en bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und der Persönlichkeitsentwicklung unterstützen. Es wird intensiv an der Stärkung ihres Selbstbewusstseins, und ihrer Beziehungsfähigkeit gearbeitet. Die Eltern werden in die Hilfe einbezogen, falls noch entsprechende Erziehungskompetenz vorhanden ist – ebenso das soziale Umfeld. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind, wird auch Verselbständigung gefördert.

Erziehungsbeistand, Leistungen nach § 30 i. V. m. §§ 36, 41 SGB VIII

Die Erziehungsbeistandschaft bietet Kindern, Jugendlichen und deren Familien eine ambulante Hilfe zur Erziehung, die sie bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen, ihrer Persönlichkeitsentwicklung, ihrer Verselbständigung und der Stärkung ihrer Beziehungsfähigkeit unterstützen und begleiten soll. Die Kinder, Jugendlichen, jungen Volljährigen und deren Familien suchen in der Regel eine längerfristige Unterstützung bei der Lösung ihrer Probleme und Konfliktsituationen in sehr verschiedenen Lebensbereichen wie z.B. Schule, Ausbildung, Freundeskreis oder Familie.

Sozialpädagogisches Clearing, Leistungen nach §§ 27 ff SGB VIII

Die Sozialpädagogische Familiendiagnostik ist im Regelfall für Familien geeignet, die sich in chronischen bzw. akuten Krisensituationen. Häufig sind Verschränkungen sozioökonomischer, familialer und biographischer

Strukturen mit generationsübergreifenden Konfliktmustern gegeben. Innerhalb der Familien sind möglicherweise psychische Störungen bzw. abweichendes Verhalten einzelner Familienmitglieder vorhanden. Unabhängig von der Anzahl vorhandener risikoreicher Faktoren ist ein Clearing dann hilfreich, wenn sich die Alltagsorganisation eines Familiensystems nicht mehr überblicken lässt, die Familie wenig flexibel mit belastenden Ereignissen umgehen kann, wenn Ressourcen der Familie und/oder des sozialen Umfeldes nicht aktiviert werden und der Familienzusammenhalt zu gering ist, um selbst Lösungen zu finden. In dieser oder ähnlichen Konstellationen werden innerhalb des Clearings gemeinsam mit allen Familienmitgliedern Ressourcen und Problemlagen herausgearbeitet und Hilfestellungen entwickelt bzw. Empfehlungen ausgesprochen.

In der Regel benötigt ein ambulanter Clearing- und Diagnoseprozess einen Zeitraum von 8 bis 12 Wochen. Die notwendige Dauer wird entsprechend im Hilfeplangespräch vereinbart.