Hilfe für junge Volljährige
Leistungen nach § 41 SGB VIII i. V. m. §§ 29, 30, 35 SGB VIII
Die Hilfen für junge Volljährige sind sehr heterogen ausgestaltbar. Zielgruppe der Hilfen sind Personen, die Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung benötigen. Sie kann in sehr unterschiedlichen Formen geleistet werden, wie sie in den §§ 27, 29, 30 und 35 angelegt sind. Die Hilfe kann in Lebensbereichen wie z.B. der persönlichen, beruflichen oder schulischen Entwicklung oder zur Überwindung besonderer Lebensverhältnisse oder sozialer Schwierigkeiten erbracht werden.